Prävention
Suchtprävention will die Risiken des Suchtmittelgebrauchs verringern sowie Schutzfaktoren vor Risikoverhalten stärken und fördern.
Es geht darum, den Einstieg in den Konsum hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden, risikoreiches Verhalten frühzeitig zu erkennen oder insgesamt den Missbrauch und die Sucht zu vermeiden.
Unsere Zielgruppen sind dabei:
Was |
Wo |
Wer |
---|---|---|
„Cannabis – Quo Vadis“ | Schule | Klasse 7–9 |
PROTECT-Trainings:
PROTECTtraining und PROTECTinfo |
Schule | Schüler_innen der Sekundarstufen (ab der 7. Klasse) |
Net-Piloten | Schule | Schüler_innen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren; Eltern und Lehrkräfte |
Was |
Wo |
Wer |
---|---|---|
Sozialkonzept nach dem Landesglücksspielgesetz | Arbeitsplatz | Automatenaufsteller und Glücksspielanbieter |
Schulung für Mitarbeitende von Spielhallen | Bei uns oder in externen Schulungsräumen | Spielhallenpersonal, Arbeitgeber, Spielhallenbetreiber und Automantenaufsteller |
Beratung bei der Erstellung von Dienst- und Betriebsvereinbarung Sucht | Arbeitsplatz | Betriebs- und Personalräte, Geschäftsführung und Personalverantwortliche |
Betriebliche Sucht-Präventionsseminare und Vorträge | Arbeitsplatz | Vorgesetzte und Funktionsträger in Betrieben |
Prävention auf Anbieterseite: Schulungen für Spielhallen-Personal
Wenn Sie Glücksspiele anbieten – in einer Spielhalle, einer Wettannahmestelle oder anderswo – wissen Sie: Spielen macht Spaß, aber es kann auch zur Sucht werden.
Das Landesglücksspielgesetz verpflichtet Sie, Ihre Mitarbeitenden schulen zu lassen, damit sie problematisches Spielverhalten möglichst früh erkennen. AUSWEG – Beratungsstelle für Suchtfragen unterstützt Sie dabei, Verantwortung zu übernehmen und Ihre Kundschaft vor Risiken zu schützen. Wir bieten regelmäßig Schulungen an, um Ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren. Dadurch helfen wir ihnen, auffällige Spieler zu erkennen und sie in Hilfsangebote zu vermitteln. Sie können sich von uns zur Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes beraten lassen, Seminare buchen oder Aufsichtspersonal zu Schulungen anmelden.
Wir bieten Ihnen Schulungen zur Qualifizierung Ihres Personals nach § 7 LGlüG an.
Darin vermitteln wir grundlegende Kenntnisse über
- rechtliche Regelungen
- suchtwissenschaftliche Grundlagen
- problematisches Glücksspielverhalten
- eigene Handlungsmöglichkeiten
- Angebote der Suchthilfe
- das Sozialkonzept Ihres Unternehmens
Unsere Kompetenz
- Unsere Schulungen werden nach den Anforderungen des Sozialministeriums von ausgebildeten Trainern durchgeführt.
- Wir nutzen ein bewährtes und anerkanntes Schulungskonzept.
- Unsere Mitarbeitenden verfügen über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit abhängigen Glücksspielern und in der Begleitung von Betrieben.
- Wir sind vor Ort vernetzt und arbeiten mit den zuständigen Ordnungsämtern und Behörden zusammen.
Weitere Infos unter 0761 2858300 bei Willi Vötter.
Termine
Montag, 03.04.2023 (Teil 1)
Mittwoch, 03.05.2023 (Teil 2)
Zeit: 9 – 16 Uhr
Ort: AUSWEG, Lehener Str. 54a, Freiburg
Wiederholungsseminare
Montag, 20.03.2023 (Teil 1)
Mittwoch, 26.04.2023 (Teil 2)
Zeit: 9 – 17 Uhr
Ort: AUSWEG, Lehener Str. 54a, Freiburg
Weitere Termine nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Kosten
Die Kosten liegen bei 220 Euro pro Schulungstag und Person, inkl. aller Begleitleistungen und Verpflegung.
Ab einer Anmeldung von mindestens 10 Personen je Seminartag erhalten Sie eine exklusive Schulung nur für Ihre Mitarbeitenden.
Schulungsangebote für andere Standorte in Baden finden Sie hier.
Wir erstellen Ihr Sozialkonzept
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Schulung Ihres Personals, sondern auch bei der Erstellung des obligatorischen Sozialkonzepts für Ihr Unternehmen.
Das Sozialkonzept muss unter anderem beinhalten:
- Ihre Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung problematischen und pathologischen Glücksspiels
- die Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten für das Thema Glücksspielsucht in Ihrem Unternehmen
- welche Hilfen Sie den betroffenen Glücksspielern anbieten oder vermitteln
- wie Sie die Einhaltung der Vorgaben und den Erfolg Ihrer Maßnahmen kontrollieren
- Angaben zur Anpassung und Weiterentwicklung Ihres Konzeptes in der Zukunft.
Speziell für die Aufsteller von Spielautomaten bieten wir die Erstellung von Sozialkonzepten nach § 33c GewO an.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sozialkonzept auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.